Erwerbstätige Personen können sich ihre individuelle, berufsbezogene Weiterbildung mit bis zu 50% (höchstens jedoch 500 €) bezuschussen lassen oder durch einen Spargutschein einen vorzeitigen Zugriff auf ihr Ansparguthaben im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes - ohne Verlust der Arbeitnehmerzulage - erlangen.
Das Bundesprogramm "Bildungsprämie" wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.
Bei einem für den Erhalt eines Prämien- oder Spargutscheins erforderlichen Gesprächstermins, welcher für Sie selbstverständlich kostenlos ist, werden die formalen Kriterien geklärt.
Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis, einen Beschäftigungsnachweis und Ihren letzten Steuerbescheid mit.
Erfüllen Sie die Bedingungen, erhalten Sie Ihren persönlichen Prämiengutschein direkt nach dem Beratungsgespräch.
Informieren können Sie sich auch unter www.bildungspraemie.info. Dort finden Sie u.a. einen "Vorab-Check", bei dem Sie prüfen können, ob Sie die Voraussetzungen für die Bildungsprämie erfüllen.
Sie planen eine berufsbezogene Weiterbildung? Unsere speziell geschulte Beraterin berät Sie gerne zu Möglichkeiten der Förderung durch die Bildungsprämie. Hier geht's zu den Kontaktdaten!